Rote Karte (Gesundheitszeugnis): Bedeutung, Ablauf & online

„Haben Sie schon Ihre rote Karte?“ – diese Frage hören viele, die in der Gastronomie, in einer Bäckerei oder an einer Frischetheke anfangen. Gemeint ist das Gesundheitszeugnis, also die Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Hier erfahren Sie, was hinter dem Begriff steckt und wie Sie die Bescheinigung bekommen.

Was ist die rote Karte?

„Rote Karte“ ist eine umgangssprachliche Bezeichnung, die vor allem in Berlin verbreitet ist. Sie stammt aus der Zeit des früheren Gesundheitszeugnisses. Seit dem 1. Januar 2001 gibt es keine Pflichtuntersuchung mehr. Stattdessen erhalten Sie eine Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG. Rote Karte, Gesundheitspass, Gesundheitsausweis und Gesundheitszeugnis meinen heute alle dieses Dokument.

Wer braucht die rote Karte?

Sie brauchen die Bescheinigung, bevor Sie erstmals gewerbsmäßig mit offenen Lebensmitteln arbeiten, zum Beispiel in Küche und Service, in Bäckereien und Metzgereien, an Bedientheken, in Kantinen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen. Eine Übersicht finden Sie unter Wer braucht ein Gesundheitszeugnis?

So bekommen Sie die rote Karte

Die Erstbelehrung dürfen nur das Gesundheitsamt oder ein vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt durchführen. Sie haben zwei Wege:

  • Beim Gesundheitsamt: Termin vereinbaren, an der Belehrung teilnehmen, Bescheinigung mitnehmen. Wartezeiten und Gebühren hängen von Ihrer Kommune ab.
  • Online: Bei uns machen Sie Ihr Gesundheitszeugnis online in rund 15 Minuten, ohne Termin. Die Belehrung führt ein vom Gesundheitsamt Stuttgart ermächtigter Arzt durch. Ihr Zertifikat erhalten Sie in der Regel kurz nach Abschluss, spätestens innerhalb von 12 Stunden.

Rote Karte in Berlin

In Berlin sind für die Belehrung die Gesundheitsämter der Bezirke zuständig. Die Bescheinigung nach § 43 IfSG gilt bundesweit, egal welches Gesundheitsamt oder welcher ermächtigte Arzt sie ausgestellt hat. Bitte beachten Sie für unser Online-Angebot die Hinweise zur Zuständigkeit auf unserer Seite zur Ermächtigung.

Gilt meine alte rote Karte noch?

Ja. Gesundheitszeugnisse, die vor 2001 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Ihr Arbeitgeber muss Sie aber regelmäßig alle zwei Jahre erneut belehren. Mehr dazu unter Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?

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