• 1er pedido

    Coloque sus instrucciones en la cesta de la compra y haga su pedido. Puede pagar cómodamente mediante PayPal, tarjeta de crédito y Mastercard.

  • 2. consultar el correo electrónico

    Recibirá varios correos electrónicos de nuestra parte. En primer lugar, la factura, los términos y condiciones y, en segundo lugar, el acceso al curso en vídeo. Compruebe también su carpeta de correo no deseado.

  • 3. videocurso

    Haga clic en el enlace de su correo electrónico e introduzca el número de referencia. Vea el breve vídeo y responda a las preguntas. Tenga a mano su DNI o pasaporte

  • 4. datos de su certificado

    Introduzca sus datos. Estos datos son para su certificado personal y no pueden modificarse posteriormente.

  • 5. documento de identidad / pasaporte

    Cargue su documento de identidad o pasaporte. Se comparará con los datos que ha facilitado y se eliminará.

  • 6. recibirá su certificado

    Recibirá su certificado inmediatamente después del examen. El certificado sanitario es válido en toda Alemania.

Wer benötigt ein Gesundheitszeugnis?

Las instrucciones de protección contra infecciones / certificados sanitarios son válidos en toda Alemania. La formación en línea se realiza en pocos minutos. Recibirá de nosotros un enlace a un vídeo de formación con preguntas de control posteriores. A continuación, tendrá que cargar su documento de identidad o pasaporte en nuestro portal seguro, ya que estamos obligados legalmente a verificar su identidad para expedir el certificado. El certificado se le expedirá personalmente y se le enviará por correo electrónico en un plazo de 48 horas. Puede presentar este certificado a su empleador.

También es posible que las empresas y organizaciones (por ejemplo, residencias de ancianos, residencias de la tercera edad, restaurantes o comedores) reserven sesiones de formación para grupos enteros y, de este modo, puedan emitir fácilmente un gran número de instrucciones de protección frente a infecciones. Nota: Su residencia permanente, lugar de residencia o el lugar de trabajo donde trabaja o tiene previsto trabajar en el futuro se encuentra en la capital del estado federado de Stuttgart.

El certificado es válido en toda Alemania.

Gesundheitszeugnis online bei belehrung-ifsg

Gesundheitszeugnis nach §§42, 43

Gesundheitszeugnis online für Einzelpersonen

Holen Sie sich Ihr Gesundheitszeugnis ganz bequem online – flexibel, ortsunabhängig und rund um die Uhr.

In rund 15 Minuten absolvieren Sie die gesetzlich vorgeschriebene Infektionsschutzbelehrung. Ihr Zertifikat erhalten Sie in der Regel kurz danach, spätestens innerhalb von 12 Stunden.

Ideal für alle, die in der Gastronomie oder im Umgang mit Lebensmitteln starten möchten.

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Team Schulung nach ifsg - Gesundheitszeugnis für Unternehmen

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Gesundheitszeugnis online für Unternehmen

Sie möchten als Unternehmen die Kosten für Erst- und Folgebelehrungen Ihrer Mitarbeiter übernehmen?

Kein Problem – wir stellen Ihnen dafür passende Webcodes zur Verfügung, die Sie direkt an Ihr Team weiterleiten können. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Kontaktieren Sie uns

Häufige Fragen zum Gesundheitszeugnis online

Kann ich mein Gesundheitszeugnis online machen?

Ja. Viele Gesundheitsämter und die von ihnen beauftragten Ärzte bieten die Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG inzwischen online an. Bei uns führt ein vom Gesundheitsamt Stuttgart ermächtigter Arzt die Belehrung durch: Sie schauen einen Videokurs, beantworten Kontrollfragen, bestätigen Ihre Identität per Ausweis-Upload und erhalten Ihre Bescheinigung per E-Mail.

Ist das Gesundheitszeugnis online anerkannt?

Ja. Sie erhalten dieselbe Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG wie beim Gesundheitsamt. Sie gilt bundesweit und ist das Dokument, das Ihr Arbeitgeber von Ihnen verlangt. Die Bescheinigung wird immer auf Deutsch ausgestellt.

Was kostet ein Gesundheitszeugnis?

Bei uns kostet die Erstbelehrung einmalig 27 €, die Folgebelehrung 20 € – inklusive Videokurs, Kursunterlagen, Identitätsprüfung und Bescheinigung. Beim Gesundheitsamt legt jede Kommune ihre Gebühr selbst fest.

Wie lange dauert das Gesundheitszeugnis online?

Die Belehrung selbst dauert rund 15 Minuten. Ihre Bescheinigung erhalten Sie in der Regel kurz nach Abschluss, spätestens innerhalb von 12 Stunden, da wir Ihre Daten manuell prüfen. Mehr dazu lesen Sie unter Wie lange dauert ein Gesundheitszeugnis?

Wer muss eine Hygienebelehrung machen?

Alle Beschäftigten, die in Berührung mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen kommen, dazu zählen unter anderem Küchen-, Reinigungs- und Servicepersonal, müssen in regelmäßigen Abständen im Thema Infektionsschutz geschult werden. Bei Neueinstellungen müssen die Beschäftigten, insbesondere Saison- und Aushilfskräfte, vor Arbeitsantritt geschult werden.

Wenn Sie (oder Ihre Mitarbeiter) ohne entsprechende Belehrung in einem relevanten Bereich arbeiten, kann dies zu Strafgeldern bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis kommen. Zudem können weiter privat- und strafrechtliche Folgen auf Sie zukommen, sollte es zum Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung kommen, weil Sie (oder Ihre Mitarbeiter) nicht wie vorgeschrieben belehrt wurden. Lassen Sie es daher nicht darauf ankommen. Die Belehrung kann in kurzer Zeit online absolviert und Sie kommen Ihren gesetzlichen Anforderungen nach.

Was ist der Unterschied zwischen der Erst- und Folgebelehrung?

Nach deutschem Recht benötigt jede Person bei einer erstmaligen Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich, Gastronomie und auch Ausstellergewerbe eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Wurde diese Belehrung noch nie durchgeführt, muss sie erstmals durch das zuständige Gesundheitsamt oder einen dafür bevollmächtigten Arzt vorgenommen werden. In einem solchen Fall benötigen Sie eine ERSTBELEHRUNG.

Alle zwei Jahre nach erfolgter Erstbelehrung ist eine FOLGEBELEHRUNG notwendig. Diese kann in der Regel auch innerhalb eines Unternehmens durch eine hierfür autorisierte Person erfolgen.

Wie lange ist die Belehrung gültig? Wann muss ich eine Folgebelehrung durchführen?

Die Erstbelehrung ist lebenslang gültig unter der Voraussetzung, dass innerhalb von 3 Monaten nach Aushändigung der Erstbelehrung die Tätigkeit aufgenommen wird und dass spätestens alle 2 Jahre eine Folgebelehrung erfolgt.
Über unseren Online-Service können Sie sowohl die Erst- als auch die Folgebelehrung durchführen.

Warum ist das Zertifikat immer auf Deutsch?

Sie können bei uns den Kurs in verschiedenen Sprachen durchführen. Das Zertifikat ist ein Dokument, das immer auf Deutsch ausgestellt sein muss, da dies Ihrem Arbeitgeber und auf Nachfrage auch den Behörden vorzulegen ist.

Wie läuft die Belehrung ab?

Unsere Belehrung können Sie bequem von Zuhause oder auf Ihrem mobilen Endgerät durchführen. Über unsere Seite können Sie Ihre Schulung buchen und direkt online bezahlen. Im Nachgang erhalten Sie einen Link zum Schulungsvideo sowie eine schriftliche Zusammenfassung der Inhalte als PDF. Nach dem Video haben wir für Sie einige Wiederholungsfragen, die Sie beantworten müssen. Keine Sorge, sollte etwas falsch sein, können Sie die Fragen einfach wiederholen.
Sobald Sie die Fragen richtig beantwortet haben, bitten wir Sie, Ihren Ausweis hochzuladen. Das ist zur Prüfung der Dokumente gesetzlich in Deutschland vorgeschrieben. Wir prüfen im Anschluss den korrekten Abschluss der Schulung und senden Ihnen Ihr Zertifikat als PDF zu.

Warum muss ich mein Ausweisdokument hochladen?

Bei der Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG handelt es sich um ein amtliches Zertifikat. Wir müssen daher sicherstellen, dass das Zertifikat auf Sie persönlich ausgestellt wird. Deshalb ist das Hochladen des Dokuments notwendig.

Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass hochladen. Ebenso Ausweise aus dem Ausland mit Lichtbild. Leider dürfen wir keine alternativen Dokumente wie Führerschein oder andere Dokumente mit Lichtbild annehmen.

Sollten Sie dazu noch Fragen haben, so kontaktieren Sie uns bitte unter info@belehrung-ifsg.de

Zuständigkeit des Gesundheitsamts

Herr Dr. med. Johannes Wagner ist vom Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart ermächtigter Arzt. Er ist berechtigt Erst- und Folgebelehrungen durchzuführen. Der Besteller der ERST-Belehrung bestätigt, dass sich sein gewöhnlicher Aufenthaltsort oder seine erste Betriebsstätte entweder in Stuttgart befindet oder dass er beabsichtigt, sich in Zukunft dort aufzuhalten. Eine FOLGE-Belehrung ist von dieser Zuständigkeit ausgenommen. Das Gesundheitszeugnis wird entsprechend ausgestellt und ist deutschlandweit gültig.