Naknadna uputa
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Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG – online in rund 15 Minuten, ohne Termin. Bescheinigung per E-Mail zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
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Folgebelehrung online – so geht's
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1. Bestellung
Legen Sie die Folgebelehrung in den Warenkorb und bestellen Sie. Einen Code Ihres Arbeitgebers können Sie an der Kasse eingeben.
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2. Videokurs
Über den Link in Ihrer E-Mail starten Sie den Videokurs und beantworten die Kontrollfragen. Falsche Antworten können Sie wiederholen.
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3. Bescheinigung erhalten
Nach unserer Prüfung erhalten Sie Ihre Bescheinigung per E-Mail – in der Regel kurz nach Abschluss, spätestens innerhalb von 12 Stunden.
Was ist die Folgebelehrung?
Die Folgebelehrung frischt Ihr Wissen aus der Erstbelehrung auf: Tätigkeitsverbote, typische Krankheitssymptome und Ihre Pflichten im Umgang mit Lebensmitteln. Nach § 43 Abs. 4 IfSG muss Ihr Arbeitgeber Sie nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre erneut belehren und die Teilnahme dokumentieren.
Mit unserer Online-Folgebelehrung erledigen Sie das in rund 15 Minuten – flexibel und ohne Schulungstermin im Betrieb. Die Bescheinigung erhalten Sie per E-Mail und können sie Ihrem Arbeitgeber für seine Dokumentation vorlegen.
Erst- oder Folgebelehrung?
Die Folgebelehrung setzt eine Erstbelehrung voraus. Wenn Sie noch nie belehrt wurden, brauchen Sie zuerst die Erstbelehrung nach § 43 IfSG. Alles zur Gültigkeit lesen Sie unter Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Folgebelehrung für Ihr ganzes Team
Sie möchten die Folgebelehrung für mehrere Mitarbeitende organisieren? Wir stellen Ihnen Webcodes zur Verfügung, die Sie direkt an Ihr Team weitergeben können – inklusive individuellem Angebot.