Gesundheitszeugnis beim Hausarzt? Das gilt wirklich

Viele fragen zuerst ihren Hausarzt, wenn sie für einen Job in der Gastronomie, im Lebensmittelhandel oder in einer Kantine ein Gesundheitszeugnis brauchen. Die kurze Antwort: In den meisten Fällen kann Ihr Hausarzt das Gesundheitszeugnis nicht ausstellen. Warum das so ist und welche Wege es stattdessen gibt, erklären wir hier.

Was ist das Gesundheitszeugnis heute?

Das frühere Gesundheitszeugnis mit ärztlicher Untersuchung gibt es seit dem 1. Januar 2001 nicht mehr. Mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist an seine Stelle die Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG getreten. Sie werden über Tätigkeitsverbote, typische Krankheitssymptome und Ihre Pflichten informiert und erhalten darüber eine Bescheinigung. Umgangssprachlich heißt diese Bescheinigung weiterhin Gesundheitszeugnis, Gesundheitspass oder rote Karte.

Darf der Hausarzt die Belehrung durchführen?

Die Erstbelehrung dürfen laut § 43 Abs. 1 IfSG nur zwei Stellen durchführen: das Gesundheitsamt oder ein vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt. Ein Hausarzt kommt also nur dann infrage, wenn er ausdrücklich vom Gesundheitsamt dafür ermächtigt wurde. Das ist bei den meisten Hausarztpraxen nicht der Fall.

Auch ein ärztliches Attest oder ein allgemeiner Gesundheitscheck ersetzt die Bescheinigung nicht. Ihr Arbeitgeber braucht genau die Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG.

Welche Wege gibt es stattdessen?

  • Gesundheitsamt vor Ort: Viele Gesundheitsämter bieten Termine für die Belehrung an. Wartezeiten und Gebühren unterscheiden sich je nach Kommune.
  • Online-Angebot des Gesundheitsamts: Einige Ämter bieten die Belehrung inzwischen auch online an.
  • Ermächtigter Arzt online: Bei uns führt ein vom Gesundheitsamt Stuttgart ermächtigter Arzt die Belehrung durch. Sie machen Ihr Gesundheitszeugnis online in rund 15 Minuten, ohne Termin. Details zur Zuständigkeit finden Sie auf unserer Seite zur Ermächtigung.

Worauf Sie achten sollten

  • Die Bescheinigung darf bei Beginn Ihrer Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.
  • Danach muss Ihr Arbeitgeber Sie alle zwei Jahre erneut belehren (Folgebelehrung).
  • Die Bescheinigung gilt bundesweit, unabhängig davon, welches Gesundheitsamt oder welcher ermächtigte Arzt sie ausgestellt hat.

Wie schnell Sie Ihre Bescheinigung erhalten, lesen Sie in unserem Beitrag Wie lange dauert ein Gesundheitszeugnis?

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