• 1. pořadí

    Pokyn vložte do nákupního košíku a objednejte jej. Platit můžete pohodlně přes PayPal, kreditní kartou a Mastercard.

  • 2. kontrola e-mailů

    Obdržíte od nás několik e-mailů. První je faktura, podmínky a druhý přístup k videokurzu. Zkontrolujte si prosím také složku s nevyžádanou poštou.

  • 3. video kurz

    Klikněte na odkaz v e-mailu a zadejte referenční číslo. Podívejte se na krátké video a odpovězte na otázky. Připravte si občanský průkaz nebo cestovní pas

  • 4. údaje pro váš certifikát

    Zadejte své údaje. Tyto údaje jsou určeny pro váš osobní certifikát a nelze je dodatečně měnit.

  • 5. občanský průkaz / cestovní pas

    Nahrajte svůj občanský průkaz nebo cestovní pas. Ten bude porovnán s údaji, které jste poskytli, a poté vymazán.

  • 6. obdržíte certifikát

    Osvědčení obdržíte ihned po zkoušce. Zdravotní osvědčení je platné v celém Německu.

Wer benötigt ein Gesundheitszeugnis?

Pokyny k ochraně před infekcemi / zdravotní osvědčení jsou platné v celém Německu a online pokyny lze vyplnit během několika minut.

Obdržíte od nás odkaz na instruktážní video s následnými kontrolními otázkami. Poté budete muset na náš zabezpečený portál nahrát svůj občanský průkaz nebo cestovní pas, protože jsme ze zákona povinni ověřit vaši totožnost, abychom mohli certifikát vydat. Certifikát vám bude vystaven osobně a bude vám zaslán e-mailem do 48 hodin.

Toto osvědčení můžete předložit svému zaměstnavateli a je také možné, aby si firmy a organizace (např. domovy důchodců/domy s pečovatelskou službou/restaurace/jídelny) objednaly celá skupinová školení a snadno tak vydaly mnoho pokynů k ochraně před infekcemi. poznámka: Vaše trvalé bydliště, místo pobytu nebo pracoviště, kde pracujete nebo plánujete v budoucnu pracovat, se nachází v hlavním městě spolkové země Stuttgart.

Osvědčení je platné v celém Německu!

Gesundheitszeugnis online bei belehrung-ifsg

Gesundheitszeugnis nach §§42, 43

Gesundheitszeugnis online für Einzelpersonen

Holen Sie sich Ihr Gesundheitszeugnis ganz bequem online – flexibel, ortsunabhängig und rund um die Uhr.

In rund 15 Minuten absolvieren Sie die gesetzlich vorgeschriebene Infektionsschutzbelehrung. Ihr Zertifikat erhalten Sie in der Regel kurz danach, spätestens innerhalb von 12 Stunden.

Ideal für alle, die in der Gastronomie oder im Umgang mit Lebensmitteln starten möchten.

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Team Schulung nach ifsg - Gesundheitszeugnis für Unternehmen

Gesundheitszeugnis nach §§42, 43

Gesundheitszeugnis online für Unternehmen

Sie möchten als Unternehmen die Kosten für Erst- und Folgebelehrungen Ihrer Mitarbeiter übernehmen?

Kein Problem – wir stellen Ihnen dafür passende Webcodes zur Verfügung, die Sie direkt an Ihr Team weiterleiten können. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Kontaktieren Sie uns

Häufige Fragen zum Gesundheitszeugnis online

Kann ich mein Gesundheitszeugnis online machen?

Ja. Viele Gesundheitsämter und die von ihnen beauftragten Ärzte bieten die Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG inzwischen online an. Bei uns führt ein vom Gesundheitsamt Stuttgart ermächtigter Arzt die Belehrung durch: Sie schauen einen Videokurs, beantworten Kontrollfragen, bestätigen Ihre Identität per Ausweis-Upload und erhalten Ihre Bescheinigung per E-Mail.

Ist das Gesundheitszeugnis online anerkannt?

Ja. Sie erhalten dieselbe Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG wie beim Gesundheitsamt. Sie gilt bundesweit und ist das Dokument, das Ihr Arbeitgeber von Ihnen verlangt. Die Bescheinigung wird immer auf Deutsch ausgestellt.

Was kostet ein Gesundheitszeugnis?

Bei uns kostet die Erstbelehrung einmalig 27 €, die Folgebelehrung 20 € – inklusive Videokurs, Kursunterlagen, Identitätsprüfung und Bescheinigung. Beim Gesundheitsamt legt jede Kommune ihre Gebühr selbst fest.

Wie lange dauert das Gesundheitszeugnis online?

Die Belehrung selbst dauert rund 15 Minuten. Ihre Bescheinigung erhalten Sie in der Regel kurz nach Abschluss, spätestens innerhalb von 12 Stunden, da wir Ihre Daten manuell prüfen. Mehr dazu lesen Sie unter Wie lange dauert ein Gesundheitszeugnis?

Wer muss eine Hygienebelehrung machen?

Alle Beschäftigten, die in Berührung mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen kommen, dazu zählen unter anderem Küchen-, Reinigungs- und Servicepersonal, müssen in regelmäßigen Abständen im Thema Infektionsschutz geschult werden. Bei Neueinstellungen müssen die Beschäftigten, insbesondere Saison- und Aushilfskräfte, vor Arbeitsantritt geschult werden.

Wenn Sie (oder Ihre Mitarbeiter) ohne entsprechende Belehrung in einem relevanten Bereich arbeiten, kann dies zu Strafgeldern bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis kommen. Zudem können weiter privat- und strafrechtliche Folgen auf Sie zukommen, sollte es zum Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung kommen, weil Sie (oder Ihre Mitarbeiter) nicht wie vorgeschrieben belehrt wurden. Lassen Sie es daher nicht darauf ankommen. Die Belehrung kann in kurzer Zeit online absolviert und Sie kommen Ihren gesetzlichen Anforderungen nach.

Was ist der Unterschied zwischen der Erst- und Folgebelehrung?

Nach deutschem Recht benötigt jede Person bei einer erstmaligen Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich, Gastronomie und auch Ausstellergewerbe eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Wurde diese Belehrung noch nie durchgeführt, muss sie erstmals durch das zuständige Gesundheitsamt oder einen dafür bevollmächtigten Arzt vorgenommen werden. In einem solchen Fall benötigen Sie eine ERSTBELEHRUNG.

Alle zwei Jahre nach erfolgter Erstbelehrung ist eine FOLGEBELEHRUNG notwendig. Diese kann in der Regel auch innerhalb eines Unternehmens durch eine hierfür autorisierte Person erfolgen.

Wie lange ist die Belehrung gültig? Wann muss ich eine Folgebelehrung durchführen?

Die Erstbelehrung ist lebenslang gültig unter der Voraussetzung, dass innerhalb von 3 Monaten nach Aushändigung der Erstbelehrung die Tätigkeit aufgenommen wird und dass spätestens alle 2 Jahre eine Folgebelehrung erfolgt.
Über unseren Online-Service können Sie sowohl die Erst- als auch die Folgebelehrung durchführen.

Warum ist das Zertifikat immer auf Deutsch?

Sie können bei uns den Kurs in verschiedenen Sprachen durchführen. Das Zertifikat ist ein Dokument, das immer auf Deutsch ausgestellt sein muss, da dies Ihrem Arbeitgeber und auf Nachfrage auch den Behörden vorzulegen ist.

Wie läuft die Belehrung ab?

Unsere Belehrung können Sie bequem von Zuhause oder auf Ihrem mobilen Endgerät durchführen. Über unsere Seite können Sie Ihre Schulung buchen und direkt online bezahlen. Im Nachgang erhalten Sie einen Link zum Schulungsvideo sowie eine schriftliche Zusammenfassung der Inhalte als PDF. Nach dem Video haben wir für Sie einige Wiederholungsfragen, die Sie beantworten müssen. Keine Sorge, sollte etwas falsch sein, können Sie die Fragen einfach wiederholen.
Sobald Sie die Fragen richtig beantwortet haben, bitten wir Sie, Ihren Ausweis hochzuladen. Das ist zur Prüfung der Dokumente gesetzlich in Deutschland vorgeschrieben. Wir prüfen im Anschluss den korrekten Abschluss der Schulung und senden Ihnen Ihr Zertifikat als PDF zu.

Warum muss ich mein Ausweisdokument hochladen?

Bei der Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG handelt es sich um ein amtliches Zertifikat. Wir müssen daher sicherstellen, dass das Zertifikat auf Sie persönlich ausgestellt wird. Deshalb ist das Hochladen des Dokuments notwendig.

Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass hochladen. Ebenso Ausweise aus dem Ausland mit Lichtbild. Leider dürfen wir keine alternativen Dokumente wie Führerschein oder andere Dokumente mit Lichtbild annehmen.

Sollten Sie dazu noch Fragen haben, so kontaktieren Sie uns bitte unter info@belehrung-ifsg.de

Zuständigkeit des Gesundheitsamts

Herr Dr. med. Johannes Wagner ist vom Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart ermächtigter Arzt. Er ist berechtigt Erst- und Folgebelehrungen durchzuführen. Der Besteller der ERST-Belehrung bestätigt, dass sich sein gewöhnlicher Aufenthaltsort oder seine erste Betriebsstätte entweder in Stuttgart befindet oder dass er beabsichtigt, sich in Zukunft dort aufzuhalten. Eine FOLGE-Belehrung ist von dieser Zuständigkeit ausgenommen. Das Gesundheitszeugnis wird entsprechend ausgestellt und ist deutschlandweit gültig.