Ratgeber

Hier finden Sie alles Wichtige rund um das Gesundheitszeugnis – offiziell die Belehrung und Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Beiträge sind nach Themen geordnet, damit Sie schnell die passende Antwort finden. Wenn Sie direkt starten möchten, machen Sie Ihr Gesundheitszeugnis online in rund 15 Minuten.

Grundlagen

Ablauf und Dauer

Gültigkeit und Folgebelehrung

Für Arbeitgeber

Wer steht hinter den Belehrungen?

Unsere Belehrungen nach § 43 IfSG führt ein vom Gesundheitsamt Stuttgart ermächtigter Arzt durch. Nachweis und Zuständigkeit finden Sie auf unserer Seite zur Ermächtigung. Weitere Fragen beantworten wir in unseren FAQ.

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