Dr. J. Wagner ist vom Gesundheitsamt ermächtigt, Hygienebelehrungen durchzuführen.
Dazu hat er eine entsprechende Zulassung vom Stuttgarter Gesundheitsamt erhalten.
Die Zulassung gilt sowohl für Erstbelehrungen als auch für Folgebelehrungen.
Dr. J. Wagner ist vom Gesundheitsamt ermächtigt, Hygienebelehrungen durchzuführen.
Dazu hat er eine entsprechende Zulassung vom Stuttgarter Gesundheitsamt erhalten.
Die Zulassung gilt sowohl für Erstbelehrungen als auch für Folgebelehrungen.