Wie lange ist die Belehrung gültig?

Die Erstbelehrung ist lebenslang gültig, vorausgesetzt, dass innerhalb von 3 Monaten nach Aushändigung der Erstbelehrung die Tätigkeit aufgenommen wird und spätestens alle 2 Jahre die Folgebelehrung erfolgt.

Über unser Portal können Sie sowohl die Erst- als auch die Folgebelehrung durchführen.