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Wer muss eine Hygienebelehrung machen?

Alle Beschäftigten, die in Berührung mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen kommen, dazu zählen unter anderem Küchen-, Reinigungs- und Servicepersonal, müssen in regelmäßigen Abständen im Thema Infektionsschutz geschult werden. Bei Neueinstellungen müssen die Beschäftigten, insbesondere Saison- und Aushilfskräfte, vor Arbeitsantritt geschult werden.
 
Wenn Sie (oder Ihre Mitarbeiter) ohne entsprechende Belehrung in einem relevanten Bereich arbeiten, kann dies zu Strafgeldern bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis kommen. Zudem können weiter privat- und strafrechtliche Folgen auf Sie zukommen, sollte es zum Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung kommen, weil Sie (oder Ihre Mitarbeiter) nicht wie vorgeschrieben belehrt wurden. Lassen Sie es daher nicht darauf ankommen. Die Belehrung kann in kurzer Zeit online absolviert und Sie kommen Ihren gesetzlichen Anforderungen nach.

Was ist der Unterschied zwischen der Erst- und Folgebelehrung?

Nach deutschem Recht benötigt jede Person bei einer erstmaligen Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich, Gastronomie und auch Ausstellergewerbe eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Wurde diese Belehrung noch nie durchgeführt, muss sie erstmals durch das zuständige Gesundheitsamt oder einen dafür bevollmächtigten Arzt vorgenommen werden. In einem solchen Fall benötigen Sie eine ERSTBELEHRUNG.

Alle zwei Jahre nach erfolgter Erstbelehrung ist eine FOLGEBELEHRUNG notwendig. Diese kann in der Regel auch innerhalb eines Unternehmens durch eine hierfür autorisierte Person erfolgen.

Wie lange ist die Belehrung gültig? Wann muss ich eine Folgebelehrung durchführen?

Die Erstbelehrung ist lebenslang gültig unter der Voraussetzung, dass innerhalb von 3 Monaten nach Aushändigung der Erstbelehrung die Tätigkeit aufgenommen wird und dass spätestens alle 2 Jahre eine Folgebelehrung erfolgt.
Über unseren Online-Service können Sie sowohl die Erst- als auch die Folgebelehrung durchführen.

Warum ist das Zertifikat immer auf Deutsch? 

Sie können bei uns den Kurs in verschiedenen Sprachen durchführen. Das Zertifikat ist ein Dokument, das immer auf Deutsch ausgestellt sein muss, da dies Ihrem Arbeitgeber und auf Nachfrage auch den Behörden vorzulegen ist.

Wie läuft die Belehrung ab?

Unsere Belehrung können Sie bequem von Zuhause oder auf Ihrem mobilen Endgerät durchführen. Über unsere Seite können Sie Ihre Schulung buchen und direkt online bezahlen. Im Nachgang erhalten Sie einen Link zum Schulungsvideo sowie eine schriftliche Zusammenfassung der Inhalte als PDF. Nach dem Video haben wir für Sie einige Wiederholungsfragen, die Sie beantworten müssen. Keine Sorge, sollte etwas falsch sein, können Sie die Fragen einfach wiederholen.
Sobald Sie die Fragen richtig beantwortet haben, bitten wir Sie, Ihren Ausweis hochzuladen. Das ist zur Prüfung der Dokumente gesetzlich in Deutschland vorgeschrieben. Wir prüfen im Anschluss den korrekten Abschluss der Schulung und senden Ihnen Ihr Zertifikat als PDF zu.

Wie und wann erhalte ich mein Zertifikat?

Nach der Bestellung erhalten Sie die notwendigen Unterlagen zum Kurs sowie zum Schulungsvideo. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungsfragen und dem Upload Ihres Ausweisdokuments werden die Daten von uns überprüft.
 
Da dies manuell erfolgen muss, kann die Überprüfung bis zu 12 Stunden dauern. In der Regel versenden wir aber die Unterlagen innerhalb eines Werktags.
 
Leider können wir diesen Prozess nicht beschleunigen und bitten Sie daher, von Anfragen abzusehen, ob das Zertifikat kurzfristiger ausgestellt werden kann.
Wir danken für Ihr Verständnis.

Warum muss ich mein Ausweisdokument hochladen?

Bei der Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG handelt es sich um ein amtliches Zertifikat. Wir müssen daher sicherstellen, dass das Zertifikat auf Sie persönlich ausgestellt wird. Deshalb ist das Hochladen des Dokuments notwendig.
 
Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass hochladen. Ebenso Ausweise aus dem Ausland mit Lichtbild. Leider dürfen wir keine alternativen Dokumente wie Führerschein oder andere Dokumente mit Lichtbild annehmen.
 
Sollten Sie dazu noch Fragen haben, so kontaktieren Sie uns bitte unter info@belehrung-ifsg.de

Ich habe keine Mail mit den Unterlagen / dem Zertifikat erhalten, was nun?

Sollten Sie keine E-Mail(s) von uns erhalten haben, so prüfen Sie bitte zuerst Ihren SPAM-Ordner, meist werden Sie hier fündig. Sollte dies nicht der Fall sein, so kontaktieren Sie uns unter info@belehrung-ifsg.de
Falls Sie sich bei der Eingabe der E-Mail-Adresse vertippt haben, können wir dies im Nachgang problemlos für Sie korrigieren.

Ich habe gemerkt, dass ich Fragen falsch beantwortet habe. Was kann ich tun?

Sollten Sie Fragen falsch beantwortet haben, haben Sie die Möglichkeit die Fragen im Video erneut zu beantworten. Sobald Sie alle Fragen richtig beantwortet haben, erhalten Sie Ihr Zertifikat.

Das Zertifikat hat einen Fehler, was nun?

Leider passieren beim Ausstellen der Zertifikate manchmal Tippfehler. Schreiben Sie uns eine Mail mit den richtigen Angaben an info@belehrung-ifsg.de – wir werden das Zertifikat umgehend korrigieren und Ihnen erneut zusenden.

Ich habe mein Zertifikat verloren

Sie haben Ihr Zertifikat verloren? Das kann passieren. Schreiben Sie uns dazu eine E-Mail, mit Ihren persönlichen Angaben, an: info@belehrung-ifsg.de. Wir werden Ihnen ein Ersatzzertifikat umgehend zukommen lassen.