Erstbelehrung
vor der erstmaligen Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Sie eine Belehrung und einen Nachweis nach § 43 Abs. Infektionsschutzgesetz.
Die Erstbelehrung muss nur einmal, zum erstmaligen Start der Tätigkeit, durchgeführt werden. Diese ist ein Leben lang gültig. Wenn Sie einen Code von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, können Sie diesen beim Check-Out eingeben. Nach der Bestellung erhalten Sie eine E-Mail mit weiteren Informationen.
Wichtiger Hinweis:
Für die Teilnahme an einer Infektionsschutzbelehrung sind eine gültige E-Mail-Adresse, Telefonnummer und ein Foto der Vorderseite Ihres Personalausweises
oder Reisepasses erforderlich. Wir müssen sicherstellen, dass Sie selbst den gebuchten Kurs absolviert haben. Nach erfolgreichem Abschluss der Belehrung werden Sie zum Upload der notwendigen Bilder weitergeführt.
Mit der Bestellung stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten gemäß DSGVO zu.